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Mehr Rechte für Inline-Skater

Das generelle Straßenverbot für Inline-Skater ist gefallen. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig in 30er-Zonen auf der Straße gerollt werden darf, wenn der Gehweg nicht befahrbar ist.

Seitens der Inline-Skater steht die Forderung schon lange auf der Agenda. Ihr Argument: als Inline-Skater ist man ähnlich dem Radfahrer zu schnell für den Fußweg. Nun hat der Bundesrat der Aufhebung des Straßenverbotes für Inline-Skates zugestimmt, wie es bereits die Bundesregierung beschlossen hatte. Bisher durften die Sportgeräte nur auf Fußwegen genutzt werden. Aus diesem Grund soll die Novellierung das Inline-Skaten nun auch auf bestimmten Straßen erlauben.

Die Verordnung der Bundesregierung sieht vor, kurze Strecken in 30er Zonen für Skater zu öffnen, wenn Gehwege nicht befahrbar sind. Vielen Inline-Skatern geht die neue Verordnung nicht weit genug. Sie fordern die Gleichstellung von Inlinern und Radlern.